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Schreiben Sie unsPrivatkunden haben seit 2009 die Möglichkeit, Arbeitskosten für Handwerkerleistungen im Rahmen des § 35 a EstG (Haushaltsnahe Dienstleistungen) steuerlich abzusetzen.
Laut Gesetz können bis zu 20% der Kosten aller Arten von Schädlingsbekämpfung und / oder Taubenabwehr, jedoch höchstens 1.200 Euro jährlich, steuerlich abgesetzt werden. Dies entspricht dem Arbeitslohn (keine Materialkosten) sowie den Fahrtkosten aus Rechnungen zur Schädlingsbekämpfung und / oder Taubenabwehr in Höhe von 6.000 Euro (§35a, Abs. 3 EstG).
Rentokil stellt Ihnen auf Wunsch eine Rechnung aus, die oben genannte Voraussetzungen erfüllt, d.h. Lohn- und Fahrtkosten werden separat ausgewiesen. Die Zahlung der Rechnung muss durch Banküberweisung erfolgen, da der Bankbeleg als Zahlungsnachweis gegenüber dem Finanzamt gilt. Barzahlungen dagegen werden durch die Finanzbehörden nicht akzeptiert.
Rufen Sie jetzt unsere regionalen Experten unter der Telefonnummer {telNumber} von ({openingHoursSummary} an, oder finden Sie Informationen der nächstgelegenen Filiale.
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