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Was sind RMM´s? - Risikominderungsmaßnahmen gelten für alle Biozid-Wirkstoffe oder -Produkte, die unannehmbare Gefahren für Menschen, Tiere oder die Umwelt darstellen. Diese Wirkstoffe oder Produkte dürfen nur eingesetzt werden, wenn das Risiko mit geeigneten Maßnahmen (Risikominderungsmaßnahmen) ausreichend reduziert werden kann.
Dies geschieht zum Beispiel durch die Beschränkung von Anwendungen, den Ausschluss bestimmter Gruppen von Verwendern (zum Beispiel breite Öffentlichkeit) oder durch Auflagen in Form technischer Anwendungsbestimmungen, die einen Eintrag des Stoffes in die Umwelt ausreichend verringern.
Warum werden diese Auflagen jetzt erteilt? - Bislang waren fast alle Biozid-Produkte ohne staatliche Prüfung auf dem europäischem Markt erhältlich. Weder deren Wirksamkeit, noch die Risiken für Mensch und Umwelt wurden von Behörden bewertet. Weil Rodentizide und insbesondere solche mit Antikoagulantien unter Umständen aber erhebliche Umweltrisiken darstellen und ihr unkontrollierter Einsatz zu Resistenzen führen kann, wurden die gesetzlichen Auflagen neu geregelt.
Welcher Nachweis ist für die Anwendung erforderlich? - Rodentizide mit Antikoagulantien dürfen in Österreich nur von Personen aus folgender Anwenderkategorie angewendet werden:
1. Schädlingsbekämpfer/sachkundiger Verwender: Sachkunde nach Anhang I Nr. 3.4 der Gefahrstoffverordnung. Rentokil arbeitet ausschließlich mit ausgebildeten Schädlingsbekämpfern.
2. Verwender aus beruflichen Gründen wie Landwirte
Ab wann gelten die „allgemeinen Kriterien"? - Die gute fachliche Anwendung von Rodentiziden wird jeweils mit der Zulassung eines Produktes gültig. Weil Übergangszeiten vereinbart wurden, kann es vorkommen, dass Produkte ab ihrem Zulassungsdatum noch bis zu einem Jahr gemäß altem Recht eingesetzt werden, d. h. ohne Risikominderungsmaßnahmen.
Sind toxische Köder ab sofort grundsätzlich verboten? - Eine befallsunabhängige Dauerbeköderung kann in diesen Ausnahmefällen, z. B. in Betrieben, die Lebensmittel oder Futtermittel herstellen, verarbeiten, vertreiben oder lagern; Betrieben, die pharmazeutische oder medizinische Produkte herstellen, verarbeiten oder lagern, Entsorgungsbetrieben oder in Warenlagerbetrieben oder -stätten durchgeführt werden. Dies sind nur Beispiele, letztendlich entscheidet die Risikobewertung des Fachmannes, ob eine toxische Dauerbeköderung durchgeführt werden kann. Zeitlich begrenzte toxische Maßnahmen sind weiterhin möglich.
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