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Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat den Einsatz von antikoagulanten Rodentiziden rechtskräftig neu geregelt. Das Gesetz enthält jene Regelungen die notwendig sind, um die Vollziehung und Überwachung der neuen unionsrechtlichen Vorschriften in Österreich sicherzustellen, wie etwa Behördenzuständigkeiten, Überwachungsbefugnisse und Sanktionen für allfällige Verwaltungsübertretungen.
Um ausreichenden Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten und gleichzeitig die Wirksamkeit von Biozidprodukten sicherzustellen, wird das Inverkehrbringen von Biozidprodukten gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 geregelt. In einem zweistufigen Verfahren werden zunächst die bioziden Wirkstoffe auf Risiko und Wirksamkeit geprüft. Kommt die Bewertung zu einem positiven Abschluss, werden die Wirkstoffe genehmigt. Im Anschluss daran kann die Zulassung von Biozidprodukten, die diese Wirkstoffe enthalten, beantragt werden. Auch für Waren, die mit bioziden Wirkstoffen behandelt sind, gibt es Regeln für das zulässige Inverkehrbringen.
Einen Großteil dieser notwendigen Anpassungen und Produktzulassungen hat Rentokil bereits seit Jahren in Zusammenarbeit mit den Behörden umgesetzt und stellt somit ohne Unterbrechungen sicher, dass:
mehr zu lesen hier: https://www.umweltbundesamt.at/chemikalien/biozide/
Die Anwender von Antikoagulanzien (Nagerködern) müssen geschult sein (professionelle Anwender).
Die ausschließliche Verwendung zugriffsgeschützter Köderstationen ist Bedingung (nur der professionelle Schädlingsbekämpfer darf im Bedarfsfall Köder offen auslegen).
Im Rahmen von Einzelmaßnahmen (also beim akuten Auftreten von Ratten und Mäusen) sind die Kontrollintervalle in verkürzten abständen durchzuführen.
Im Rahmen von regelmäßigen Maßnahmen zur Vorbeugung / Erkennung / Monitoring von Ratten- und Mäusebefällen dürfen keine Köder mit Antikoagulantien eingesetzt werden (Ausnahmen siehe 5.), zum Nagermonitoring sind grundsätzlich nur giftfreie Köder bzw. Überwachungsgeräte oder Fallen zu verwenden (siehe Beispielhafte Lösungen“).
Letztlich verantwortlich für die Einhaltung der RMM bleibt der Lebensmittelunternehmer bzw. Gebäudemieter/-besitzer, kurz gesagt: Der Auftraggeber.
Alle diese Punkte unterstreichen die Wichtigkeit für Auftraggeber, geeignete und professionelle Schädlingsbekämpfungsunternehmen mit dem Hygienemanagement und der Prävention zu beauftragen – möglichst Unternehmen, die über eine breite Methodenpalette für jeden Kundentyp verfügen und nach der oben angeführten Norm arbeiten.
Auf der Webseite des Umweltbundesamtes finden sie Detailregelungen und Gesetzestexte.
Gerne erstellen wir Ihnen passend zu den vor Ort gegebenen Bedingungen ein individuelles Monitoring- oder Bekämpfungskonzept. Für weitere Informationen werfen Sie einen Blick in unseren RMM-Flyer oder um einen Termin mit einem unserer kompetenten Fachberater zu vereinbaren, rufen Sie uns unter der kostenlosen Hotline an 0800 207 801 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
PestConnect sind unsere innovativen, vernetzten Köderstationen zur Bekämpfung von Mäusen und Ratten im Innen- und Außenbereich
Finden Sie hier die Antworten zu möglichen Fragen zum Thema Risikominderungsmaßnahmen.
Rentokil ist als weltweiter Marktführer im Bereich der Schädlingsbekämpfung in mehr als 60 Ländern der Welt aktiv. Diese globale Reichweite ermöglicht es uns, selbst komplexeste Lieferketten und betriebliche Netzwerke jederzeit mit qualitativ hochwertigem Service zu unterstützen.