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Tauben als wild lebende Tiere dürfen nicht mutwillig beunruhigt oder ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden. Tauben können unter bestimmten Voraussetzungen als Schädling eingestuft werden. Häufig neigt man in diesen Fällen zu Begriffen, wie "Taubenplage" und überlegt gerne auch radikale Maßnahmen, wenn ein verscheuchen nicht zum Erfolg führt.
Ein Schaden ist als vernünftiger Grund im Sinne des Natur- und Tierschutzrechtes zu sehen. Radikale Mittel, wie das Töten von Tauben, sind in der Regel nicht notwendig. Rentokil verfügt in Deutschland über eine fast 60-jährige Erfahrung mit erfolgsversprechenden Abwehrsystemen und steht in Kontakt mit dem weltweit anerkannten Taubenexperten Prof. Dr. Haag-Wackernagel von der Universität Basel, der umfangreiche Tests zu allen gängigen Systemen zur Taubenabwehr durchgeführt hat.
So unterschiedlich die örtlichen und räumlichen Gegebenheiten sind, so unterschiedlich sind auch die verschiedenen Systeme zur Taubenabwehr, die dabei zum Einsatz kommen.
Ausgangspunkt ist daher eine fundierte objektbezogene Analyse und Planung.
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