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Risikominderungs-Maßnahmen (RMM)

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Seit dem 01.01.2013 fordert die Zulassungsbehörde für Biozide in Deutschland Risikominderungsmaßnahmen (= RMM) für zugelassene Biozidprodukte mit Antikoagulanzien als (blutgerinnungshemmende) Wirkstoffe. RMM werden während der Zulassungsprozedur besonders bei denjenigen Wirkstoffen gefordert, denen man ein gewisses Abwanderungspotential in die Umwelt unterstellt bzw. Sekundärvergiftungsrisiken nicht gänzlich ausschließen kann. Diese RMM werden dann als verpflichtend einzuhaltende Einsatzbedingungen über die Gebrauchsanweisungen der Produkte wirksam. Mit dem Begriff RMM werden alle Maßnahmen bezeichnet, welche die Risiken beim Einsatz von toxischen Ködern zu minimieren versuchen – im Besonderen für Umwelt und Wildtiere.

Mehrere der heutigen RMM hat unser Unternehmen bereits seit Jahrzehnten als Standard eingeführt und andere in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und berufsständischen Organisationen z.B. TRNS (Technische Regeln und Normen der Schädlingsbekämpfung) so gestaltet, dass:

  • bewährte und erfolgreiche Schutzsysteme nach wie vor möglich sind.
  • unverhältnismäßige Kosten von Ihnen als Kunden abgewehrt wurden.
  • der notwendige Umweltschutz dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Was sind die wichtigsten Neuerungen der RMM-Maßnahmen?

  1. Die Anwender von Antikoagulanzien müssen Sachkundenachweise erbringen.
  2. Die ausschließliche Verwendung zugriffsgeschützter Köderstationen ist Bedingung (bis auf wenige Ausnahmen).
  3. Im Rahmen von Einzelmaßnahmen (also beim akuten Auftreten von Ratten und Mäusen) sind die Kontrollintervalle wie folgt festgelegt: Die Kontrolle der Köderstationen muss zu Beginn der Bekämpfungsmaßnahmen mindestens nach dem 5. Tag und dann mindestens wöchentlich erfolgen.
  4. Im Rahmen von regelmäßigen Maßnahmen zur Vorbeugung / Erkennung / Monitoring von Ratten- und Mäusebefällen dürfen keine Köder mit Antikoagulantien eingesetzt werden (Ausnahmen siehe 5.), zum Nagermonitoring sind grundsätzlich nur giftfreie Köder bzw. Überwachungsgeräte oder Fallen zu verwenden (siehe „Beispielhafte Lösungen“).
  5. Ausnahmeregelung für befallsunabhängige Dauerbeköderung (strategische Beköderung): Nur ausgebildeten Schädlingsbekämpfern ist es gestattet – nach schriftlich zu erstellender Gefahrenanalyse – ein permanentes Prophylaxesystem aus wirkstoffhaltigen Ködern mit Antikoagulanzien in Betrieben, Gebäuden und an Gebäuden zu installieren, wenn damit besondere Gefahren durch Ratten und Mäuse für die Gesundheit und Sicherheit des Menschen abgewehrt werden können. Für dieses System – was bisher einem unserer Standards entsprach – sind ebenfalls Mindest-Kontrollintervalle (monatlich) festgelegt worden.
  6. Dokumentationsanforderungen wurden spezifiziert (Art und Menge der eingesetzten Produkte, Einsatzorte etc.), Warnhinweise gefordert.
  7. Es ist zu brücksichtigen, dass der Lebensmittelunternehmer bzw. Gebäudemieter/-besitzer eine Mitverantwortung zur Einhaltung der RMM's trägt.

Gerade der letzte Punkt unterstreicht die Wichtigkeit für Auftraggeber, geeignete und professionelle Schädlingsbekämpfungsunternehmen mit dem Hygienemanagement und der Prävention zu beauftragen – möglichst Unternehmen, die über eine breite Methodenpalette für jeden Kundentyp verfügen.

Beispielhafte Lösungen

  • In Innenbereichen ist der Einsatz unseres einzigartigen patentierten RADAR-Systems (Fangen und Abtöten mittels Kohlendioxid) nicht von RMM’s betroffen.

  • Elektronische Monitoring-Systeme – bei Bedarf auch als vollautomatische Überwachung: Pest Connect.

  • Die „Strategische Beköderung“ als Prophylaxesystem.

  • Einsatz mechanischer Systeme.

  • Ausgereifte Dokumentationslösungen mit Informationen zu baulichen, hygienischen und lagerungstechnischen Auffälligkeiten, die einen Befall begünstigen und eine Etablierung fördern können.

  • Umfangreiche, aussagekräftige Auftraggeber- bzw. Kundeninformationen.

Weiterführende Informationen

Auf den Webseiten der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) als Zulassungsbehörde und des UBA (Umweltbundesamt) finden Sie die Detailregelungen zu den Risikominderungsmaßnahmen.

Gerne erstellen wir Ihnen passend zu den vor Ort gegebenen Bedingungen ein individuelles Monitoring- oder Bekämpfungskonzept. Für weitere Informationen oder um einen Termin mit einem unserer kompetenten Fachberater zu arrangieren, rufen Sie an: 0800 1718176.

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