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Befallsunabhängige Dauerbeköderung

Das Verbot 2026 und Ihre rechtssicheren Alternativen

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Schadnagerbekämpfung in Deutschland ändern sich fundamental. Mit der neuen Entscheidung der BAuA wird die befallsunabhängige Dauerbeköderung mit gifthaltigen Ködern ab dem 30.06.2026 endgültig untersagt. Erfahren Sie hier, was die neue Rechtslage für Ihren Betrieb bedeutet und wie Sie mit intelligenten Monitoring-Systemen rechtskonform geschützt bleiben.

  • Stichtag 30.06.2026: Ab diesem Datum werden Änderungen bei der Verlängerung der Zulassungen für antikoagulante Rodentizide umgesetzt.
  • Verbot der Permanentbeköderung: Eine giftbasierte Beköderung ohne zuvor festgestellten Befall ist künftig unzulässig.
  • Befallsermittlung ist Pflicht: Vor jedem Einsatz von Antikoagulanzien muss ein konkreter Befall nachgewiesen werden.
  • Kein Gift für Laien: Für den Privatverbraucher dürfen Produkte nur noch bis zum 25.04.2026 verkauft werden; die Verwendung muss bis zum 22.10.2026 abgeschlossen sein. Danach stehen diese Mittel für Privatpersonen nicht mehr zur Verfügung.
  • Empfohlene Lösung: Umstellung auf giftfreies Monitoring und fernüberwachte Funk-Systeme. Kontaktieren Sie uns für individuelle Lösungen passend zu Ihrem Betrieb.

 

zuletzt aktualisiert: 10.02.2026

Die neue Rechtslage: Warum sich alles ändert

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat weitreichende Änderungen angekündigt. Da alle Antikoagulanzien mindestens ein Ausschlusskriterium nach der EU-Biozid-Verordnung erfüllen, wird deren Einsatz drastisch eingeschränkt.

Was genau ist ab 2026 verboten?

Die bisherigen Ausnahmen vom Verbot der Permanentbeköderung (befallsunabhängige Dauerbeköderung) fallen weg. Konkret werden antikoagulante Rodentizide künftig nicht mehr zugelassen für:

  • befallsunabhängige Dauerbeköderung,
  • reine Vorbeugung eines Schadnagerbefalls,
  • die bloße Befallsermittlung oder Überwachung der Schadnageraktivität.

Wer darf Giftköder noch verwenden?

Gemäß § 15 ChemBiozidDV dürfen diese Produkte zukünftig nur noch für die Verwendung durch geschulte berufsmäßige Verwender mit Sachkunde vorgesehen werden. Für Privatpersonen endet die Bereitstellung auf dem Markt am 25.04.2026, die letzte Verwendung ist bis zum 22.10.2026 gestattet.

Die Lösung: Strategisches Monitoring statt präventivem Gift

Das Ende der befallsunabhängigen Dauerbeköderung bedeutet kein Sicherheitsrisiko für Ihr Unternehmen, sofern Sie rechtzeitig auf Alternativen umstellen. Die BAuA empfiehlt hierzu ausdrücklich moderne Strategien zur Überwachung:

  • Regelmäßige visuelle Kontrollen: Durchführung durch entsprechend geschultes Personal.

  • Einsatz von Non-Tox Ködern: Verwendung giftfreier Indikatorköder zur Befallsermittlung.

  • Digitale Fernüberwachung: Einsatz von Monitoring-Systemen, die mit Sensoren und Funktechnik ausgestattet sind.

Kontaktieren Sie uns für individuelle Lösungen passend zu Ihrem Betrieb.

* Pflichtangaben

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FAQ: Verbot der Dauerbeköderung – Was Sie wissen müssen

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) plant ein Verbot der prophylaktischen, befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD) mit Antikoagulanzien oder Cholecalciferol. Das bedeutet, dass toxische Köder nur noch eingesetzt werden dürfen, wenn ein Schädlingsbefall zuvor nachgewiesen wurde und dann auch nur für einen begrenzten Zeitraum.

Antikoagulanzien sind blutgerinnungshemmende Wirkstoffe, die in vielen herkömmlichen Ratten- und Mäuseködern enthalten sind. Sie führen nach wiederholter Aufnahme dazu, dass die Tiere innerlich verbluten. Aufgrund möglicher Auswirkungen auf die Umwelt und andere Tiere wird der Einsatz dieser Wirkstoffe künftig stärker reguliert.

Das Ziel ist es, die Umweltbelastung durch Antikoagulanzien zu reduzieren und den gezielten, kontrollierten Einsatz dieser Wirkstoffe sicherzustellen. Diese Maßnahme soll langfristig sowohl den Tierschutz als auch den nachhaltigen Umgang mit Schädlingsbekämpfungsmitteln fördern.

Doch, aber nur im Falle eines nachgewiesenen Befalls. Eine rein präventive Auslegung von Gift ohne Schadnageraktivität zur Überwachung ist künftig verboten.

Sollte durch Monitoring (visuell, digital oder Non-Tox) ein Befall mit Schadnagern festgestellt werden, dürfen sachkundige Profis weiterhin Antikoagulanzien zur Bekämpfung einsetzen.

Grundlage sind die Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) sowie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit der EU-Verordnung Nr. 528/2012 (Biozid-VO).

Nein, das Verbot bezieht sich unter anderem auf die am häufigsten eingesetzten antikoagulanten Rodentizide (Biozid-/Pflanzenschutzprodukte). Fernüberwachte Fallensysteme werden von der BAuA sogar ausdrücklich als Alternative empfohlen.

Rentokil: Ihr Partner für die gesetzeskonforme Umstellung

Die Umstellung von der klassischen Dauerbeköderung auf moderne Monitoring-Systeme ist eine gesetzliche Pflicht, aber auch eine Chance für nachhaltigere Prozesse.

Pest Connect System von Rentokil

Wir unterstützen Sie bei:

  • Der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß neuer Rechtslage.
  • Der Implementierung von Pest Connect (Digitale Fernüberwachung).
  • Der rechtssicheren Dokumentation für Ihre Audits.

Warten Sie nicht bis zum Stichtag im Juni 2026. Kontaktieren Sie uns heute für eine unverbindliche Analyse Ihres Standorts.

 

 

 

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