GFSI
Das GFSI-Progamm für Globale Märkte bietet Herstellern einen vierstufigen Weg zur Zertifizierung, die wichtig bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist:
- Selbsteinschätzung ‒ abhängig vom Ergebnis können die Unternehmen mit den Schritten 2, 3 oder 4 unten fortfahren.
- Einschätzung Stufe Basic ‒ Einhaltung von 35 % der Schlüsselelemente.
- Einschätzung Stufe Intermediate ‒ Einhaltung von 65 % der Schlüsselelemente.
- Zertifizierung ‒ anhand eines von der GFSI anerkannten Programms.
Die GFSI bietet einen Rahmen für gute Praxis in der Lebensmittelherstellung durch ihren Leitfaden zur Entwicklung und Bereitstellung von Schulung und Kompetenzen, die für das Erreichen der Stufen Basic und Intermediate für die Lebensmittelherstellung erforderlich sind. Das GFSI-Programm selbst basiert auf dem Verhaltenskodex der Allgemeinen Grundsätze der Lebensmittelhygiene des Codex Alimentarius.
Die GFSI bietet dieses Programm Standardisierungsorganisationen an, damit diese auf dieser Grundlage ihre eigenen Versionen entwickeln können, wie von einigen bereits wahrgenommen. Viele Entwicklungsländer haben diese Standards auch eingesetzt, um lokale Unternehmen zu sensibilisieren und Konformität mit international akzeptierter Praxis, Standards und Regelungen aufzubauen.
Im Rahmen der GFSI sind die folgenden allgemeinen und spezifischen Faktoren beinhaltet, die die Anforderungen des Erreichens angemessener Schädlingsbekämpfung beinhalten, um die Kontamination und das Verderben von Lebensmitteln zu verhindern.
Umgebung der Einrichtung
Die Betriebsstätte sollte so gelegen sein und gepflegt werden, dass das Risiko einer Kontamination verringert und die Produktion sicherer und gesetzeskonformer Produkte ermöglicht wird. Einrichtungen, in denen Lebensmittelzutaten, Rohstoffe, Verpackungsmaterial, Halbfertigwaren und Fertigwaren gelagert werden, müssen so gestaltet und konstruiert sein, dass die Lebensmittelsicherheit gewährleistet ist.
Zu den zu treffenden Maßnahmen gehören:
- Lagerbereiche unter Berücksichtigung von Kontaminationsrisiken einschließlich Schädlingen überprüfen.
- Überprüfung der Drainagesysteme, diese müssen in gutem Zustand, leicht zu reinigen und so gestaltet sein, dass das Risiko der Produktverunreinigung, beispielsweise durch den Durchgang von Schädlingen, minimiert ist.
- Für das Dach und Deckenhohlräume müssen Zugangsmöglichkeiten für Überprüfungsarbeiten im Rahmen der Schädlingsbekämpfung vorhanden sein.
- Fenster und verglaste Dachteile, die sich öffnen lassen, müssen mit Schädlingsgittern ausgestattet sein, um eine Verunreinigung zu verhindern.
- Außentüren müssen so konstruiert sein, dass sie das Eindringen von Schädlingen verhindern.
- Die Umgebung der Einrichtung muss gepflegt werden und ist frei von Abfall und Schutt zu halten, um das Risiko einer Schädlingsaktivität zu minimieren.
Schädlingsbekämpfung
Unternehmen müssen gewährleisten, dass die richtigen Systeme vorhanden sind, um das Risiko eines Befalls durch Schadnager, Insekten aber auch durch Tauben zu verhindern oder zu minimieren. Das beinhaltet:
- ein wirksames Programm zur Schädlings- bzw. Taubenabwehr, geleitet von einer Person mit entsprechender Kompetenz
- externe Bereiche von Abfall, Schutt und Nahrungsquellen freihalten
- einen vollständig freien Umkreis von etwa einem halben Meter rund um alle Gebäude aufrechterhalten
- alle Türen und Fenster geschlossen halten und sicherstellen, dass keine Spalten vorhanden sind, durch die Schädlinge eindringen können
- sicherstellen, dass ein ordnungsgemäßer Reinigungs- und Abfallentsorgungsplan vorliegt und durchgeführt wird
- Überwachung von Ziel-Schädlingsarten mit geeigneter Ausrüstung wie Köderstationen, elektronischen Fliegenfängern, Fallen, etc. und Sicherstellung der korrekten Platzierung, um das Risiko der Kontamination von Rohstoffen, Zutaten, Fertigprodukten und Oberflächen durch Schädlinge oder während der Überwachung zu verringern
- Anfertigung und Pflege einer Karte mit allen Stationen zur Schädlingsbekämpfung und Schädlingsüberwachung.
Außerdem gilt:
- Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung sind von einer entsprechend lizenzierten Fachkraft oder von Mitarbeitern durchzuführen, die geschult und ordnungsgemäß lizenziert wurden.
- Alle Überwachungsmaßnahmen sind zu planen, durchzuführen und zu protokollieren.
Abfallmanagement
Betriebe müssen über ein geeignetes Programm für das Sammeln und die Entsorgung von Abfall verfügen, um eine Ansammlung von Materialien zu vermeiden, die Schädlingen entweder als Unterschlupf oder als Futterquelle dienen können.
Es müssen Verfahren für das Abfallmanagement vorhanden sein, die auch spezifizieren, welche Person für das Sammeln von, den Umgang mit und die Entsorgung von Abfallmaterialien verantwortlich ist. Dazu gehören:
- Einzelheiten zu Reinigungspraktiken für Abfallbehälter und Bereiche der Abfalllagerung.
- Nutzung getrennter Behälter für die Abfalllagerung.
- Verfahren für Behälter und Abfalllagerbereiche für die Handhabung, Kennzeichnung, Verwendung und Farbcodierung.
- Schulung der Mitarbeiter im Abfallmanagement.
- Zu ergreifende Maßnahmen bei Nichtbefolgen der Verfahren.
Lagerung und Transport
Während der Lagerung und des Transports von Lebensmittelprodukten, einschließlich Rohstoffen, Verpackungsmaterial, Halbfertig- und Fertigprodukten, müssen alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Kontamination und Verderben getroffen werden.
Der Zustand der Fahrzeuge muss vor der Verwendung auf das Risiko einer Verunreinigung, sowie auf Schädlinge oder andere Arten von Waren geprüft werden, die die Lebensmittel beeinträchtigen können (wie beispielsweise Chemikalien).
HACCP
Die Standard-Gefahrenanalyse unter Verwendung von HACCP muss die Einschätzung des Risikos beinhalten, das von Schädlingen und Produkten zur Schädlingsbekämpfung und deren Einsatz ausgeht und dabei den sieben, durch den Codex Alimentarius definierten Grundsätzen folgen.
Produktschutz von Lebensmitteln
Der Produktschutz von Lebensmitteln betrifft die vorsätzliche Kontamination von Lebensmitteln mit bakteriellen Wirkstoffen, Toxinen, Chemikalien, Strahlung oder Fremdkörpern. Betriebe müssen ihre Möglichkeiten einschätzen, vorsätzliche Manipulation oder Kontamination von Produkten zu verhindern und über entsprechende Präventivmaßnahmen verfügen.
Schulung
Betriebe müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter, einschließlich Vertretungs- und Teilzeitkräfte, über eine angemessene Schulung in der Lebensmittelsicherheit verfügen, die ihrem Verantwortungsbereich entspricht. Diese muss neben der Lebensmittelsicherheit auch die persönliche Sicherheit und Gesundheit beinhalten.