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Gesetze zur Bekämpfung von Schädlingen

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Die Gesetzgebung zur Schädlingsbekämpfung im Rahmen der Lebensmittelsicherheit teilt sich auf in verschiedene, klar von einander abgegrenzte Sektoren:

  • Allgemeine Aspekte der Lebensmittelsicherheit,
  • Umweltrichtlinien,
  • den regulierten Einsatz von Pestiziden,
  • die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz,
  • das Landwirtschaftsrecht,
  • Wildtier- und Tierschutzrecht.

In Ihrer Gesamtheit sollen die Gesetze und Richtlinien zur Lebensmittelsicherheit nicht nur die Gesundheit der Bevölkerung schützen, sondern auch den Wettbewerb in Lebensmittelmärkten durch kontrollierte Qualitätsanforderungen und die Unterbindung von Betrugs- oder Täuschungshandlungen schützen.

Allgemeines Lebensmittelrecht in der EU

Das Allgemeine Lebensmittelrecht der EU verpflichtet Lebensmittelunternehmer zur Nachverfolgbarkeit und überträgt ihnen die Verantwortung für die Rücknahme und den Rückruf von kontaminierten Lebensmitteln (EG-Verordnung Nr. 178/2002, Artikel 18 und 19). Das beinhaltet Importeure, Produzenten, Verarbeiter, Hersteller und Vertreiber:

Nachverfolgbarkeit

Die Nachverfolgbarkeit jeder Substanz, die in einem Lebensmittel verarbeitet werden soll oder zur Verarbeitung vorgesehen ist, muss in jedem Stadium der Produktion, Verarbeitung und Verteilung gegeben sein.

Lebensmittelunternehmer müssen über Systeme und Verfahren verfügen, die es ermöglichen, den zuständigen Behörden diese Informationen auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.

Rücknahme und Rückruf

Glaubt ein Unternehmen der Lebensmittelindustrie, dass ein von ihm importiertes, produziertes, verarbeitetes oder vertriebenes Lebensmittel den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit nicht entspricht, muss er es vom Markt nehmen.

  • Das beinhaltet den Rückruf von bereits vertriebenen Lebensmitteln und die Benachrichtigung der zuständigen Behörden.
  • Der Unternehmer ist ebenfalls dafür verantwortlich, die Verbraucher über den Grund der Rücknahme zu informieren.

Lebensmittelhygienerecht

Die wichtigste Gesetzgebung für Lebensmittelverarbeiter in der EU ist die EU-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Diese beinhaltet allgemeine Klauseln, die umfangreiche Richtlinien für den Betrieb geben.

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Primärproduzenten

In der primären Produktion und damit zusammenhängenden Arbeiten, einschließlich Transport, Lagerung und Handhabung, besteht für Lebensmittelunternehmer eine allgemeine Anforderung, die Lebensmittel vor Kontamination zu schützen. Das beinhaltet die Berücksichtigung der weiteren Verarbeitungsschritte dieser Produkte.

Die Primärproduktion wird in zwei Kategorien eingeordnet:

  • Aufzucht, Ernte oder Jagd von Tieren oder Produktion von Primärprodukten tierischen Ursprungs.
  • Unternehmer, die pflanzliche Produkte produzieren oder ernten.

Hygiene

Gemäß EU-Verordnung 852/2004 müssen Lebensmittelunternehmer geeignete und ausreichende Maßnahmen ergreifen, damit weder Tiere noch Schädlinge Kontamination verursachen können.

Unternehmer müssen die entsprechende EU- und Landesgesetzgebung zur Gefahrenkontrolle einhalten, um eine Verunreinigung durch die Luft, den Boden, Wasser und Biozide zu verhindern. Sie müssen ebenfalls geeignete Maßnahmen für die Lagerung von und den Umgang mit Gefahrstoffen und Abfall ergreifen, die eine Verunreinigung verhindern.

Protokollierung

Lebensmittelbetriebe müssen abhängig von ihrer Art und Größe in in "angemessenem Maße" Unterlagen zu den Maßnahmen der Gefahrenkontrolle führen und für einen vorgeschriebenen Zeitraum aufbewahren.

Das Gesetz verpflichtet Lebensmittelunternehmen, die pflanzliche Produkte produzieren oder ernten, das Auftreten von Schädlingen oder Krankheiten, die die Sicherheit der Produkte pflanzlichen Ursprungs beeinträchtigen können, zu protokollieren.

Anforderungen an alle Unternehmer

Das Lebensmittelhygienerecht umfasst darüberhinaus einen Katalog weiterer spezifischer Hygieneanforderungen, die für alle lebensmittelproduzierenden und -verarbeitenden Unternehmen gelten sollen.

Diese sind:

Betriebsstätten und der Umgang mit Lebensmitteln

Anordnung, Gestaltung, Bauweise, Standort und Größe von Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, müssen gute Lebensmittelhygienepraktiken einschließlich Schutz vor Kontamination und insbesondere Schädlingsbekämpfung ermöglichen. Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, müssen sauber und in gutem Zustand sein und gepflegt werden.

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Lebensmittelabfälle

Lebensmittelabfälle sind für eine Reihe verschiedener Schädlinge eine gute Nahrungsquelle. Nimmt man den Bereich hinzu, in dem der Abfall gelagert wird, kann dieser Unterschlupfmöglichkeiten für Schädlinge bieten. Die Gesetzgebung schreibt vor, dass Lebensmittelabfälle, nicht essbare Nebenprodukte und anderer Abfall:

  • so schnell wie möglich aus den Räumen zu entfernen sind, in denen sich die Lebensmittel befinden, um eine Ansammlung zu vermeiden
  • in verschlossenen Behältern oder anderen Behältern gelagert werden, die nachweisbar geeignet und von den zuständigen Behörden akzeptiert sind. Die Behälter müssen angemessen konstruiert sein, sich in gutem Zustand befinden, leicht zu reinigen und, wo erforderlich, zu desinfizieren sein.

Die Gesetzgebung schreibt ebenfalls vor, dass Unternehmen geeignete Vorkehrungen für die Lagerung und Entsorgung von Lebensmittelabfällen und damit in Zusammenhang stehenden Abfällen treffen müssen. Bereiche für die Abfalllagerung müssen so gestaltet und in Stand gehalten werden, dass sie sauber und, falls erforderlich, frei von Tieren und Schädlingen gehalten werden können.

Umgang mit und Lagerung von Lebensmitteln

Rohstoffe und Zutaten sind unter geeigneten Bedingungen zu lagern, die vor Kontamination schützen. Auf allen Stufen der Produktion, Verarbeitung und Verteilung sind die Lebensmittel vor jeder Art von Kontamination zu schützen.

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Es müssen geeignete Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen in Bereichen vorhanden sein, in denen Lebensmittel zubereitet oder gelagert werden oder wo mit diesen umgegangen wird.

Schulung

Lebensmittelunternehmer müssen sicherstellen:

  • dass die Mitarbeiter in ihrer Arbeit entsprechender Lebensmittelhygiene geschult und beaufsichtigt werden.
  • Mitarbeiter, die für die Anwendung der HACCP-Grundsätze verantwortlich sind, haben eine entsprechende Schulung erhalten.

Richtlinien

Die EU-Gesetzgebung empfiehlt darüber hinaus die Erstellung von "nationalen und lokalen" Leitfäden für gute Hygienepraxis und gibt Beispiele für die Gefahren, die in solchen Leitfäden enthalten sein können.

GFSI

Das GFSI-Progamm für Globale Märkte bietet Herstellern einen vierstufigen Weg zur Zertifizierung, die wichtig bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist:

  1. Selbsteinschätzung ‒ abhängig vom Ergebnis können die Unternehmen mit den Schritten 2, 3 oder 4 unten fortfahren.
  2. Einschätzung Stufe Basic ‒ Einhaltung von 35 % der Schlüsselelemente.
  3. Einschätzung Stufe Intermediate ‒ Einhaltung von 65 % der Schlüsselelemente.
  4. Zertifizierung ‒ anhand eines von der GFSI anerkannten Programms.

Die GFSI bietet einen Rahmen für gute Praxis in der Lebensmittelherstellung durch ihren Leitfaden zur Entwicklung und Bereitstellung von Schulung und Kompetenzen, die für das Erreichen der Stufen Basic und Intermediate für die Lebensmittelherstellung erforderlich sind. Das GFSI-Programm selbst basiert auf dem Verhaltenskodex der Allgemeinen Grundsätze der Lebensmittelhygiene des Codex Alimentarius.

Die GFSI bietet dieses Programm Standardisierungsorganisationen an, damit diese auf dieser Grundlage ihre eigenen Versionen entwickeln können, wie von einigen bereits wahrgenommen. Viele Entwicklungsländer haben diese Standards auch eingesetzt, um lokale Unternehmen zu sensibilisieren und Konformität mit international akzeptierter Praxis, Standards und Regelungen aufzubauen.

Im Rahmen der GFSI sind die folgenden allgemeinen und spezifischen Faktoren beinhaltet, die die Anforderungen des Erreichens angemessener Schädlingsbekämpfung beinhalten, um die Kontamination und das Verderben von Lebensmitteln zu verhindern.

Umgebung der Einrichtung

Die Betriebsstätte sollte so gelegen sein und gepflegt werden, dass das Risiko einer Kontamination verringert und die Produktion sicherer und gesetzeskonformer Produkte ermöglicht wird. Einrichtungen, in denen Lebensmittelzutaten, Rohstoffe, Verpackungsmaterial, Halbfertigwaren und Fertigwaren gelagert werden, müssen so gestaltet und konstruiert sein, dass die Lebensmittelsicherheit gewährleistet ist.

Zu den zu treffenden Maßnahmen gehören:

  • Lagerbereiche unter Berücksichtigung von Kontaminationsrisiken einschließlich Schädlingen überprüfen.
  • Überprüfung der Drainagesysteme, diese müssen in gutem Zustand, leicht zu reinigen und so gestaltet sein, dass das Risiko der Produktverunreinigung, beispielsweise durch den Durchgang von Schädlingen, minimiert ist.
  • Für das Dach und Deckenhohlräume müssen Zugangsmöglichkeiten für Überprüfungsarbeiten im Rahmen der Schädlingsbekämpfung vorhanden sein.
  • Fenster und verglaste Dachteile, die sich öffnen lassen, müssen mit Schädlingsgittern ausgestattet sein, um eine Verunreinigung zu verhindern.
  • Außentüren müssen so konstruiert sein, dass sie das Eindringen von Schädlingen verhindern.
  • Die Umgebung der Einrichtung muss gepflegt werden und ist frei von Abfall und Schutt zu halten, um das Risiko einer Schädlingsaktivität zu minimieren.

Schädlingsbekämpfung

Unternehmen müssen gewährleisten, dass die richtigen Systeme vorhanden sind, um das Risiko eines Befalls durch Schadnager, Insekten aber auch durch Tauben zu verhindern oder zu minimieren. Das beinhaltet:

  • ein wirksames Programm zur Schädlings- bzw. Taubenabwehr, geleitet von einer Person mit entsprechender Kompetenz
  • externe Bereiche von Abfall, Schutt und Nahrungsquellen freihalten
  • einen vollständig freien Umkreis von etwa einem halben Meter rund um alle Gebäude aufrechterhalten
  • alle Türen und Fenster geschlossen halten und sicherstellen, dass keine Spalten vorhanden sind, durch die Schädlinge eindringen können
  • sicherstellen, dass ein ordnungsgemäßer Reinigungs- und Abfallentsorgungsplan vorliegt und durchgeführt wird
  • Überwachung von Ziel-Schädlingsarten mit geeigneter Ausrüstung wie Köderstationen, elektronischen Fliegenfängern, Fallen, etc. und Sicherstellung der korrekten Platzierung, um das Risiko der Kontamination von Rohstoffen, Zutaten, Fertigprodukten und Oberflächen durch Schädlinge oder während der Überwachung zu verringern
  • Anfertigung und Pflege einer Karte mit allen Stationen zur Schädlingsbekämpfung und Schädlingsüberwachung.

Außerdem gilt:

  • Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung sind von einer entsprechend lizenzierten Fachkraft oder von Mitarbeitern durchzuführen, die geschult und ordnungsgemäß lizenziert wurden.
  • Alle Überwachungsmaßnahmen sind zu planen, durchzuführen und zu protokollieren.

Abfallmanagement

Betriebe müssen über ein geeignetes Programm für das Sammeln und die Entsorgung von Abfall verfügen, um eine Ansammlung von Materialien zu vermeiden, die Schädlingen entweder als Unterschlupf oder als Futterquelle dienen können.

Es müssen Verfahren für das Abfallmanagement vorhanden sein, die auch spezifizieren, welche Person für das Sammeln von, den Umgang mit und die Entsorgung von Abfallmaterialien verantwortlich ist. Dazu gehören:

  • Einzelheiten zu Reinigungspraktiken für Abfallbehälter und Bereiche der Abfalllagerung.
  • Nutzung getrennter Behälter für die Abfalllagerung.
  • Verfahren für Behälter und Abfalllagerbereiche für die Handhabung, Kennzeichnung, Verwendung und Farbcodierung.
  • Schulung der Mitarbeiter im Abfallmanagement.
  • Zu ergreifende Maßnahmen bei Nichtbefolgen der Verfahren.

Lagerung und Transport

Während der Lagerung und des Transports von Lebensmittelprodukten, einschließlich Rohstoffen, Verpackungsmaterial, Halbfertig- und Fertigprodukten, müssen alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Kontamination und Verderben getroffen werden.

Der Zustand der Fahrzeuge muss vor der Verwendung auf das Risiko einer Verunreinigung, sowie auf Schädlinge oder andere Arten von Waren geprüft werden, die die Lebensmittel beeinträchtigen können (wie beispielsweise Chemikalien).

HACCP

Die Standard-Gefahrenanalyse unter Verwendung von HACCP muss die Einschätzung des Risikos beinhalten, das von Schädlingen und Produkten zur Schädlingsbekämpfung und deren Einsatz ausgeht und dabei den sieben, durch den Codex Alimentarius definierten Grundsätzen folgen.

Produktschutz von Lebensmitteln

Der Produktschutz von Lebensmitteln betrifft die vorsätzliche Kontamination von Lebensmitteln mit bakteriellen Wirkstoffen, Toxinen, Chemikalien, Strahlung oder Fremdkörpern. Betriebe müssen ihre Möglichkeiten einschätzen, vorsätzliche Manipulation oder Kontamination von Produkten zu verhindern und über entsprechende Präventivmaßnahmen verfügen.

Schulung

Betriebe müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter, einschließlich Vertretungs- und Teilzeitkräfte, über eine angemessene Schulung in der Lebensmittelsicherheit verfügen, die ihrem Verantwortungsbereich entspricht. Diese muss neben der Lebensmittelsicherheit auch die persönliche Sicherheit und Gesundheit beinhalten.

Lebensmittelstandards

Lebensmittelstandards geben spezifische Verfahren und Anforderungen an Konformität und Zertifizierung vor und sind daher eng an die Anforderungen der Gesetzgebung für Lebensmittelsicherheit angelehnt. Nachstehend finden Sie eine Liste einiger Lebensmittelstandards:

  • BRC Global Standard for Food Safety Issue 7 Global Markets
  • DIN 10523 Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich
  • IFS Global Markets — Food and IFS Food

Das Global Markets Programme von der GFSI (das Sie verwenden und im Rahmen Ihres Standards anpassen können) und demzufolge die Richtlinien des Codex Alimentarius.

Gesundheit und Sicherheit

Die Überwachung und Beobachtung im Rahmen der Schädlingsbekämpfung erfordert den Zugang zu Orten wie geschlossenen Räumen und Plätzen in der Höhe, wo das Risiko von Unfällen und Verletzungen besteht.

Stürze

Die britische Organisation für Arbeitssicherheit Health and Safety Executive (HSE) meldet die folgenden Daten zu einer Reihe von Unfällen aufgrund von Stürzen:

  • Leitern: 40 %
  • Fahrzeuge/Gabelstapler: 17 %
  • Maschinen/Anlage: 10 %
  • Plattformen/Bühnen: 10 %
  • Treppen: 8 %
  • Dach/abgehängte Decke: 7 %
  • Gerüst/Portal 4 %
  • Lagerregale: 4 %

Dabei wurde auch berichtet, dass meist Reinigungs- oder Instandhaltungsarbeiten (zu denen die Schädlingsbekämpfung gehört) durchgeführt wurden, wenn Stürze von Gerüsten/Portalen, Leitern, Dächern oder durch abgehängte Decken vorkamen. Dachbereiche sind ein häufiger Befallsweg für viele Schädlinge, darunter Insekten, Schadnager und Vögel.

Nach Angaben des HSE gehören Stürze aus großer Höhe in der Lebensmittel- und Getränkebranche zu den Unfällen, bei denen es am häufigsten zu Todesfällen kommt, nämlich 20 % der Todesfälle. Im Vereinigten Königreich geben die Vorschriften für Höhenarbeit (Work at Height Regulations, 2005) einen Rahmen für das Risikomanagement vor.

Arbeiten in Behältern und engen Räumen

Zu geschlossenen Räumen gehören Tanks, Silos, Reaktionskessel, Abwassergruben und Abflussrohre. Gefahren können aufgrund gefährlicher Bedingungen oder Substanzen innerhalb des Raums entstehen. Dazu können die folgenden gehören:

  • Sauerstoffmangel
  • Umschlingung mit Partikelsubstanzen (wie Getreide, Zucker), Flüssigkeiten oder das Vorhandensein von Gasen wie u.a. Kohlendioxid, die zum Ersticken oder Vergiftung führen können.

Bei erlaubnisscheinpflichtigen Arbeiten, wie zum Beispiel bei Arbeiten in Behältern und engen Räumen, wird die Vor-Ort-Arbeitsanalyse (PTA = Pre-Task-Analysis) durchgeführt. Arbeits- und Betriebsanweisungen sind zu beachten, anhand derer eigene und betriebsfremde Mitarbeiter (Schädlingsbekämpfer) zu unterweisen sind.

Identifizierung der notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zur Verringerung des Verletzungsrisikos und Gewährleistung, dass alle Beteiligten ordnungsgemäß geschult sind und Anweisungen über den Arbeitsablauf erhalten haben.

Tierschutz

Der Schutz von Wildtieren kann im Gesetz unter verschiedenen Punkte gefasst sein, einschließlich dem Tierschutz, der sicheren Verwendung von Pestiziden (einschließlich Einsatz, Lagerung und Entsorgung) und dem Schutz gefährdeter Wildtiere, z.B. aufgrund von Kontamination und Missbrauch von Pestiziden und Fallen.

Schädlinge selbst unterliegen dem Tierschutzrecht, damit sichergestellt ist, dass Tiere so getötet werden, das dabei nicht mehr als unvermeidliche Schmerzen entstehen. So unterliegt der Schutz von Wildtieren im Vereinigten Königreich dem Wildlife and Countryside Act und wird vom Umweltministerium (Department for Environment, Food and Rural Affairs) durchgesetzt.

Werden Bekämpfungsmethoden gegen Schädlinge wie Schadnager oder Tauben eingesetzt, gilt das englische Tierschutzrecht, Animal Welfare Act (2006) bezüglich der Fragen des Tierschutzes und des Leids von Wirbeltieren.

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