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Die Gesetzgebung zur Schädlingsbekämpfung im Rahmen der Lebensmittelsicherheit teilt sich auf in verschiedene, klar von einander abgegrenzte Sektoren:
In Ihrer Gesamtheit sollen die Gesetze und Richtlinien zur Lebensmittelsicherheit nicht nur die Gesundheit der Bevölkerung schützen, sondern auch den Wettbewerb in Lebensmittelmärkten durch kontrollierte Qualitätsanforderungen und die Unterbindung von Betrugs- oder Täuschungshandlungen schützen.
Das Allgemeine Lebensmittelrecht der EU verpflichtet Lebensmittelunternehmer zur Nachverfolgbarkeit und überträgt ihnen die Verantwortung für die Rücknahme und den Rückruf von kontaminierten Lebensmitteln (EG-Verordnung Nr. 178/2002, Artikel 18 und 19). Das beinhaltet Importeure, Produzenten, Verarbeiter, Hersteller und Vertreiber:
Die Nachverfolgbarkeit jeder Substanz, die in einem Lebensmittel verarbeitet werden soll oder zur Verarbeitung vorgesehen ist, muss in jedem Stadium der Produktion, Verarbeitung und Verteilung gegeben sein.
Lebensmittelunternehmer müssen über Systeme und Verfahren verfügen, die es ermöglichen, den zuständigen Behörden diese Informationen auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.
Glaubt ein Unternehmen der Lebensmittelindustrie, dass ein von ihm importiertes, produziertes, verarbeitetes oder vertriebenes Lebensmittel den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit nicht entspricht, muss er es vom Markt nehmen.
Die wichtigste Gesetzgebung für Lebensmittelverarbeiter in der EU ist die EU-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Diese beinhaltet allgemeine Klauseln, die umfangreiche Richtlinien für den Betrieb geben.
In der primären Produktion und damit zusammenhängenden Arbeiten, einschließlich Transport, Lagerung und Handhabung, besteht für Lebensmittelunternehmer eine allgemeine Anforderung, die Lebensmittel vor Kontamination zu schützen. Das beinhaltet die Berücksichtigung der weiteren Verarbeitungsschritte dieser Produkte.
Die Primärproduktion wird in zwei Kategorien eingeordnet:
Gemäß EU-Verordnung 852/2004 müssen Lebensmittelunternehmer geeignete und ausreichende Maßnahmen ergreifen, damit weder Tiere noch Schädlinge Kontamination verursachen können.
Unternehmer müssen die entsprechende EU- und Landesgesetzgebung zur Gefahrenkontrolle einhalten, um eine Verunreinigung durch die Luft, den Boden, Wasser und Biozide zu verhindern. Sie müssen ebenfalls geeignete Maßnahmen für die Lagerung von und den Umgang mit Gefahrstoffen und Abfall ergreifen, die eine Verunreinigung verhindern.
Lebensmittelbetriebe müssen abhängig von ihrer Art und Größe in in "angemessenem Maße" Unterlagen zu den Maßnahmen der Gefahrenkontrolle führen und für einen vorgeschriebenen Zeitraum aufbewahren.
Das Gesetz verpflichtet Lebensmittelunternehmen, die pflanzliche Produkte produzieren oder ernten, das Auftreten von Schädlingen oder Krankheiten, die die Sicherheit der Produkte pflanzlichen Ursprungs beeinträchtigen können, zu protokollieren.
Das Lebensmittelhygienerecht umfasst darüberhinaus einen Katalog weiterer spezifischer Hygieneanforderungen, die für alle lebensmittelproduzierenden und -verarbeitenden Unternehmen gelten sollen.
Diese sind:
Anordnung, Gestaltung, Bauweise, Standort und Größe von Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, müssen gute Lebensmittelhygienepraktiken einschließlich Schutz vor Kontamination und insbesondere Schädlingsbekämpfung ermöglichen. Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, müssen sauber und in gutem Zustand sein und gepflegt werden.
Lebensmittelabfälle sind für eine Reihe verschiedener Schädlinge eine gute Nahrungsquelle. Nimmt man den Bereich hinzu, in dem der Abfall gelagert wird, kann dieser Unterschlupfmöglichkeiten für Schädlinge bieten. Die Gesetzgebung schreibt vor, dass Lebensmittelabfälle, nicht essbare Nebenprodukte und anderer Abfall:
Die Gesetzgebung schreibt ebenfalls vor, dass Unternehmen geeignete Vorkehrungen für die Lagerung und Entsorgung von Lebensmittelabfällen und damit in Zusammenhang stehenden Abfällen treffen müssen. Bereiche für die Abfalllagerung müssen so gestaltet und in Stand gehalten werden, dass sie sauber und, falls erforderlich, frei von Tieren und Schädlingen gehalten werden können.
Rohstoffe und Zutaten sind unter geeigneten Bedingungen zu lagern, die vor Kontamination schützen. Auf allen Stufen der Produktion, Verarbeitung und Verteilung sind die Lebensmittel vor jeder Art von Kontamination zu schützen.
Es müssen geeignete Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen in Bereichen vorhanden sein, in denen Lebensmittel zubereitet oder gelagert werden oder wo mit diesen umgegangen wird.
Lebensmittelunternehmer müssen sicherstellen:
Die EU-Gesetzgebung empfiehlt darüber hinaus die Erstellung von "nationalen und lokalen" Leitfäden für gute Hygienepraxis und gibt Beispiele für die Gefahren, die in solchen Leitfäden enthalten sein können.
Das GFSI-Progamm für Globale Märkte bietet Herstellern einen vierstufigen Weg zur Zertifizierung, die wichtig bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist:
Die GFSI bietet einen Rahmen für gute Praxis in der Lebensmittelherstellung durch ihren Leitfaden zur Entwicklung und Bereitstellung von Schulung und Kompetenzen, die für das Erreichen der Stufen Basic und Intermediate für die Lebensmittelherstellung erforderlich sind. Das GFSI-Programm selbst basiert auf dem Verhaltenskodex der Allgemeinen Grundsätze der Lebensmittelhygiene des Codex Alimentarius.
Die GFSI bietet dieses Programm Standardisierungsorganisationen an, damit diese auf dieser Grundlage ihre eigenen Versionen entwickeln können, wie von einigen bereits wahrgenommen. Viele Entwicklungsländer haben diese Standards auch eingesetzt, um lokale Unternehmen zu sensibilisieren und Konformität mit international akzeptierter Praxis, Standards und Regelungen aufzubauen.
Im Rahmen der GFSI sind die folgenden allgemeinen und spezifischen Faktoren beinhaltet, die die Anforderungen des Erreichens angemessener Schädlingsbekämpfung beinhalten, um die Kontamination und das Verderben von Lebensmitteln zu verhindern.
Die Betriebsstätte sollte so gelegen sein und gepflegt werden, dass das Risiko einer Kontamination verringert und die Produktion sicherer und gesetzeskonformer Produkte ermöglicht wird. Einrichtungen, in denen Lebensmittelzutaten, Rohstoffe, Verpackungsmaterial, Halbfertigwaren und Fertigwaren gelagert werden, müssen so gestaltet und konstruiert sein, dass die Lebensmittelsicherheit gewährleistet ist.
Zu den zu treffenden Maßnahmen gehören:
Unternehmen müssen gewährleisten, dass die richtigen Systeme vorhanden sind, um das Risiko eines Befalls durch Schadnager, Insekten aber auch durch Tauben zu verhindern oder zu minimieren. Das beinhaltet:
Außerdem gilt:
Betriebe müssen über ein geeignetes Programm für das Sammeln und die Entsorgung von Abfall verfügen, um eine Ansammlung von Materialien zu vermeiden, die Schädlingen entweder als Unterschlupf oder als Futterquelle dienen können.
Es müssen Verfahren für das Abfallmanagement vorhanden sein, die auch spezifizieren, welche Person für das Sammeln von, den Umgang mit und die Entsorgung von Abfallmaterialien verantwortlich ist. Dazu gehören:
Während der Lagerung und des Transports von Lebensmittelprodukten, einschließlich Rohstoffen, Verpackungsmaterial, Halbfertig- und Fertigprodukten, müssen alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Kontamination und Verderben getroffen werden.
Der Zustand der Fahrzeuge muss vor der Verwendung auf das Risiko einer Verunreinigung, sowie auf Schädlinge oder andere Arten von Waren geprüft werden, die die Lebensmittel beeinträchtigen können (wie beispielsweise Chemikalien).
Die Standard-Gefahrenanalyse unter Verwendung von HACCP muss die Einschätzung des Risikos beinhalten, das von Schädlingen und Produkten zur Schädlingsbekämpfung und deren Einsatz ausgeht und dabei den sieben, durch den Codex Alimentarius definierten Grundsätzen folgen.
Der Produktschutz von Lebensmitteln betrifft die vorsätzliche Kontamination von Lebensmitteln mit bakteriellen Wirkstoffen, Toxinen, Chemikalien, Strahlung oder Fremdkörpern. Betriebe müssen ihre Möglichkeiten einschätzen, vorsätzliche Manipulation oder Kontamination von Produkten zu verhindern und über entsprechende Präventivmaßnahmen verfügen.
Betriebe müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter, einschließlich Vertretungs- und Teilzeitkräfte, über eine angemessene Schulung in der Lebensmittelsicherheit verfügen, die ihrem Verantwortungsbereich entspricht. Diese muss neben der Lebensmittelsicherheit auch die persönliche Sicherheit und Gesundheit beinhalten.
Lebensmittelstandards geben spezifische Verfahren und Anforderungen an Konformität und Zertifizierung vor und sind daher eng an die Anforderungen der Gesetzgebung für Lebensmittelsicherheit angelehnt. Nachstehend finden Sie eine Liste einiger Lebensmittelstandards:
Das Global Markets Programme von der GFSI (das Sie verwenden und im Rahmen Ihres Standards anpassen können) und demzufolge die Richtlinien des Codex Alimentarius.
Die Überwachung und Beobachtung im Rahmen der Schädlingsbekämpfung erfordert den Zugang zu Orten wie geschlossenen Räumen und Plätzen in der Höhe, wo das Risiko von Unfällen und Verletzungen besteht.
Die britische Organisation für Arbeitssicherheit Health and Safety Executive (HSE) meldet die folgenden Daten zu einer Reihe von Unfällen aufgrund von Stürzen:
Dabei wurde auch berichtet, dass meist Reinigungs- oder Instandhaltungsarbeiten (zu denen die Schädlingsbekämpfung gehört) durchgeführt wurden, wenn Stürze von Gerüsten/Portalen, Leitern, Dächern oder durch abgehängte Decken vorkamen. Dachbereiche sind ein häufiger Befallsweg für viele Schädlinge, darunter Insekten, Schadnager und Vögel.
Nach Angaben des HSE gehören Stürze aus großer Höhe in der Lebensmittel- und Getränkebranche zu den Unfällen, bei denen es am häufigsten zu Todesfällen kommt, nämlich 20 % der Todesfälle. Im Vereinigten Königreich geben die Vorschriften für Höhenarbeit (Work at Height Regulations, 2005) einen Rahmen für das Risikomanagement vor.
Zu geschlossenen Räumen gehören Tanks, Silos, Reaktionskessel, Abwassergruben und Abflussrohre. Gefahren können aufgrund gefährlicher Bedingungen oder Substanzen innerhalb des Raums entstehen. Dazu können die folgenden gehören:
Bei erlaubnisscheinpflichtigen Arbeiten, wie zum Beispiel bei Arbeiten in Behältern und engen Räumen, wird die Vor-Ort-Arbeitsanalyse (PTA = Pre-Task-Analysis) durchgeführt. Arbeits- und Betriebsanweisungen sind zu beachten, anhand derer eigene und betriebsfremde Mitarbeiter (Schädlingsbekämpfer) zu unterweisen sind.
Identifizierung der notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zur Verringerung des Verletzungsrisikos und Gewährleistung, dass alle Beteiligten ordnungsgemäß geschult sind und Anweisungen über den Arbeitsablauf erhalten haben.
Der Schutz von Wildtieren kann im Gesetz unter verschiedenen Punkte gefasst sein, einschließlich dem Tierschutz, der sicheren Verwendung von Pestiziden (einschließlich Einsatz, Lagerung und Entsorgung) und dem Schutz gefährdeter Wildtiere, z.B. aufgrund von Kontamination und Missbrauch von Pestiziden und Fallen.
Schädlinge selbst unterliegen dem Tierschutzrecht, damit sichergestellt ist, dass Tiere so getötet werden, das dabei nicht mehr als unvermeidliche Schmerzen entstehen. So unterliegt der Schutz von Wildtieren im Vereinigten Königreich dem Wildlife and Countryside Act und wird vom Umweltministerium (Department for Environment, Food and Rural Affairs) durchgesetzt.
Werden Bekämpfungsmethoden gegen Schädlinge wie Schadnager oder Tauben eingesetzt, gilt das englische Tierschutzrecht, Animal Welfare Act (2006) bezüglich der Fragen des Tierschutzes und des Leids von Wirbeltieren.