Typische Schäden und Risiken: Warum Sie Marder bekämpfen müssen
Die Schäden, die Marder verursachen, sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch gefährlich werden.
- Gefahr im Auto: Marderattacken erfolgen meist als Revierverteidigung gegen die Duftnote eines Rivalen. Das Resultat ist die Zerstörung von Zündkabeln, Kühlwasserschläuchen, Benzin- und Hydraulikleitungen. Ein Folgeschaden kann bis zum Motorschaden reichen.
- Risiko im Haus: Auf dem Dachboden zerstören Marder die Isolationsmaterialien für den Nestbau und durch permanentes Markieren mit Urin und Kot. Dies führt zu Feuchtigkeitsschäden, Schimmel und erheblichem Energieverlust.
- Brandgefahr: Besonders gefährlich: Beschädigte Elektrokabel im Haus oder Auto können im schlimmsten Fall einen Hausbrand oder Fahrzeugbrand auslösen.
- Erkennung des Befalls: Typische Anzeichen sind nächtlicher Lärm (Poltern/Scharren), Kratzspuren (z. B. an Fallrohren) und ein starker Geruch. Der Marderkot ist in der Regel fingerdick, am Ende gedreht und enthält oft Reste von Beute oder Obstkernen.
Marder loswerden: Effektive technische und bauliche Marderabwehr
Um Marder zuverlässig loszuwerden, wird eine Kombination aus professionellen Abwehr- und baulichen Präventionsmaßnahmen empfohlen:
- Hochspannungsgeräte (Elektroschock): Die effektivste Methode für den Motorraum. Das Tier erhält an Kontaktplättchen einen harmlosen, aber sofort abschreckenden Stromimpuls, der zur Meidung des Ortes führt.
- Ultraschall mit Frequenzwechsel und Licht: Stört den dämmerungs- und nachtaktiven Marder in seinen Ruhephasen (ideal für den Dachboden). Die Geräusch- und Lichtreize zwingen ihn, das Quartier zu räumen. Wichtig: Frequenzwechsel verhindert Gewöhnung.
- Mechanische Abdichtung: eine unverzichtbare Prävention - dauerhaftes Verschließen aller Zugangslücken (ab 4-5 cm Durchmesser) mit engmaschigen Gittern. Kletterhilfen wie Fallrohre sollten zusätzlich mit Marderkragen gesichert werden.
- Professionelle Duftmarken-Neutralisierung: Muss vor jeder Abwehrmaßnahme erfolgen. Entfernt die Duftspur des Rivalen, um die Revierverteidigungs-Attacken zu unterbinden.
Rechtlicher Umgang und Tierschutz: Marder vertreiben ist Pflicht
Die Marderbekämpfung unterliegt strengen gesetzlichen Regeln, die beachtet werden müssen, um den Marder tierschutzgerecht zu vertreiben:
- Rechtliche Stellung: Der Steinmarder unterliegt dem Bundesjagdgesetz und hat eine Schonzeit, die in vielen Bundesländern vom 1. März bis zum 15. Oktober dauert (Jungtieraufzucht). Der Baummarder ist streng geschützt.
- Vertreibungsgebot: Während der Schonzeit (Frühjahr/Sommer, Tragzeit ca. 6 Monate) ist das Fangen oder Töten strikt verboten. Nur die Vergrämung (z. B. durch Lärm/Licht) und das Verbauen von Zugängen nach erfolgreicher Vertreibung ist zulässig.
- Wer darf handeln? Lebendfallen dürfen nur von berechtigten Personen (Jäger oder zertifizierte Schädlingsbekämpfer) außerhalb der Schonzeit gestellt werden. Privatpersonen dürfen lediglich passive Abwehrmaßnahmen (z. B. Hochspannung, bauliche Sperren) ergreifen.