Die sieben Grundsätze von HACCP
In einem HACCP-Konzept gibt es sieben anerkannte Grundsätze:
1. Durchführung einer Gefahrenanalyse
Diese führt sämtliche Gefahren auf, die bei jedem Schritt entstehen können, von der Primärproduktion, Verarbeitung, Herstellung und der Verteilung bis zum Punkt des Verbrauchs. Dazu ist Kenntnis darüber erforderlich, wie Menschen, Ausrüstung, Verfahren und Lebensmittel sich gegenseitig beeinflussen.
Hier wird die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Gefahren und die Schwere der abträglichen Auswirkungen auf die Gesundheit eingeschätzt; eine qualitative und / oder quantitative Bewertung; Überleben von oder Vervielfältigung biologischer Gefahren; Produktion oder Persistenz von Toxinen, Chemikalien oder physischen Wirkstoffen in Lebensmitteln.
2. Identifizierung der kritischen Lenkungspunkte (CCP)
Hier wird identifiziert, welche Schritte im Prozess zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit erforderlich sind; fehlt eine Kontrollmaßnahme, ist der Prozess entsprechend zu ändern und eine solche aufzunehmen.
3. Festlegung kritischer Grenzwerte für kritische Lenkungspunkte
Jeder CCP muss über validierte, messbare Grenzwerte verfügen, die die Grenzen für die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit definieren. Ein CCP kann mehr als einen Grenzwert haben, beispielsweise für Temperatur, Feuchtigkeitsgehalt, pH-Wert, Zeit.
4. Festlegung von Überwachungsverfahren
Zur Überwachung gehört die geplante Messung oder Beobachtung eines CCP, durch die erkannt werden kann, ob sich ein Prozess außerhalb der kritischen Grenzwerte bewegt. Im Idealfall sollte dies das Ergreifen von Maßnahmen ermöglichen, bevor ein kritischer Grenzwert erreicht wird. Messungen müssen häufig schnell vorgenommen werden, daher werden meist physische und chemische Messungen bevorzugt.
5. Festlegung von Korrekturmaßnahmen
Es muss Pläne für zu ergreifende Korrekturmaßnahmen geben, wenn ein CCP die Grenzwerte überschreitet und die Mitarbeiter sollten bereit und geschult darin sein, diese umzusetzen.
6. Festlegung von Überprüfungsverfahren
Überprüfungsverfahren bestätigen, dass alle Elemente des Systems der Gefahrenkontrolle wirksam arbeiten.
Zu Überprüfungsverfahren gehören: Überprüfung des HACCP-Plans und der Unterlagen; Überprüfung von Abweichungen und Produktverfügungen; Bestätigung über die laufende Kontrolle der CCP.
Es kann auch überprüft werden, ob Menschen und Prozesse sowie die Überwachungsausrüstung korrekt arbeiten.
7. Festlegung von Protokollierungs- und Dokumentationsverfahren
Ein wirksames HACCP-System erfordert effiziente und genaue Protokollierung und Dokumentation zum Nachweis, dass das System aktiv und wirksam ist. Dazu gehören der HACCP-Plan selbst, sowie sämtliche Protokolle von Überwachungs- und Korrekturmaßnahmen oder Kalibrierungsprotokolle, die bei der Anwendung des HACCP-Systems erstellt wurden.