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GMP (Good Manufacturing Practice) bedeutet auf deutsch: Gute Herstellungspraxis und stellt ein bindendes Konstrukt aus Regeln und Richtlinien für Unternehmen der Lebensmittelindustrie dar.
Lebensmittelherstellern obliegt nach dem Gesetz die Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit. Sie müssen jederzeit gewährleisten können, dass sowohl die an sie gelieferten Materialien und Produkte, als auch ihre eigenen Prozesse und Produkte sicher für den Verbraucher sind.
Lebensmittelverarbeiter müssen nicht nur sichere Produkte herstellen, sie müssen auch durch ein wirksames Management, Überwachung, Maßnahmen und Dokumentation gegenüber den zuständigen Behörden nachweisen, dass ihre Verfahren, Prozesse und Einrichtungen die Lebensmittelsicherheit gewährleisten und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Dies beginnt mit einer Verpflichtung seitens des leitenden Managements entsprechend der Vorgabe in der ISO 22000; einer "grundsätzlichen Absichtserklärung":
Es müssen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, damit die Sicherheit der Produkte an allen Stufen des Produktionsprozesses aufrechterhalten wird. Dazu zählen eine Reihe von vordefinierten Rahmenbedingungen, die vom Unternehmen einzuführen und zu erfüllen sind, welche sich an einer bewährten "Guten Herstellungspraxis" (GMP) und Standardarbeitsanweisungen (SOP) orientieren.
Die Lebensmittelkontrollbehörde der USA (FDA) unterstreicht die Wichtigkeit dieser Voraussetzungen explizit. Sie sieht die GMP-Richtlinien als fundamentale Hilfe, um die meisten Gefahren für die Lebensmittelsicherheit und damit die oftmals notwendigen Produktrückrufe einzudämmen bzw. zu beseitigen.
Rentokils eigene Forschungen zeigen, dass der Hauptgrund für die Nichteinhaltung der Standards der Lebensmittelsicherheit in der Missachtung grundlegender Hygiene in der Betriebsumgebung liegt. Dazu gehören u.a.:
Die unten aufgeführten Voraussetzungen basieren auf dem Codex Alimentarius und den Empfehlungen des GFSI, die von Regulierungs- und Standardisierungsorganen weltweit befolgt werden:
Die erste Voraussetzung für lebensmittelverarbeitende Betriebsstätten sind der Standort, die Gestaltung und die Bauweise der Betriebsstätte. Damit wird ein grundlegendes Fundament für die Kontrolle externer Risiken für die Lebensmittelsicherheit gelegt und die Möglichkeit der Aufrechterhaltung der Hygiene, der sicheren Lagerung von Materialien und der effektiven Abfuhr von Abfall verbessert.
Die Betriebsstätte sollte so gelegen sein, dass das Risiko durch:
verringert wird.
Ausrüstung, Arbeitsflächen und wieder verwendbare Behälter, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen aus lebensmittelechtem Material bestehen und so gestaltet und gefertigt sein, dass sie gereinigt und desinfiziert werden können, sicher für den Gebrauch mit Reinigungs- und Desinfektionschemikalien und so zu pflegen sind, das die Lebensmittelsicherheit gewährleistet wird.
Es müssen geeignete Einrichtungen für das Reinigen von Lebensmitteln, Utensilien und Ausrüstung mit einer geeigneten Trinkwasserversorgung vorhanden sein.
Den Mitarbeitern sind angemessene Einrichtungen für die persönliche Hygiene an einem geeigneten Ort bereitzustellen:
Belüftungs- und Klimasysteme müssen für die Einrichtung angemessen sein, um Aerosole, Kondensation, Temperatur, Gerüche, Feuchtigkeit oder Staub zu kontrollieren. Sie müssen eine Kontamination vermeiden und leicht zu reinigen und zu warten sein.
Die Einrichtung muss über eine angemessene Wasserversorgung für die Lebensmittelverarbeitung, die Reinigung und den Brandschutz verfügen. Trinkwasser muss von geeigneter Qualität sein (z.B. wie in den Richtlinien der WHO festgelegt oder besser) und es müssen geeignete Einrichtungen für die Lagerung und Verteilung vorhanden sein.
Brauchwasser muss sich in einem getrennten System befinden, das die Kontamination der Trinkwassersysteme verhindert und leicht zu identifizieren ist.
Der Betrieb muss wirksame Verfahren und Methoden einführen, um die Kontamination von Lebensmitteln durch Systeme zur Reinigung von Bereichen und Ausrüstung für die Lebensmittelproduktion, Schädlingsbekämpfung und Abfallmanagement zu verhindern.
Viele Schädlingsarten werden von den Futter- und Unterschlupfmöglichkeiten angelockt, die sich in Einrichtungen der Lebensmittelproduktion befinden und können an vielen Stellen in die Lebensmittelvorräte und die Produktionseinrichtungen eindringen, wobei sie Flächen, Materialien, Ausrüstung und Lebensmittelprodukte kontaminieren. Schädlingsbekämpfung erfolgt durch:
Abfallmanagement ist zur Vermeidung von Kontamination, Infektion, Unterschlupfmöglichkeiten für Schädlinge und Verschmutzung unerlässlich. Zu den Vorkehrungen für sicheren Umgang mit Abfall gehören:
Der Lebensmittelbetrieb muss gewährleisten, dass alle Mitarbeiter und Besucher angemessene Hygienepraktiken befolgen, die die Sicherheit der Lebensmittelverarbeitung gewährleisten, einschließlich:
Gesundheitszustand: Personen, bei denen aufgrund einer medizinischen Diagnose bekannt ist, dass sie an einer ansteckenden Krankheit leiden oder diese übertragen oder bei denen aufgrund von Symptomen ein entsprechender Verdacht besteht, dürfen Bereiche, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird oder wo diese verarbeitet werden, nicht betreten. Das gilt für Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, sonstige Mitarbeiter und Besucher.
Ansteckende Krankheiten: Erkrankungen, die der verantwortlichen Person von den Mitarbeitern und Besuchern zu melden und vom Unternehmen zu überwachen und zu kontrollieren sind; dazu gehören:
Verletzungen: Schnitte und Schürfwunden sind mit geeigneten Verbänden und einem Servierhandschuh abzudecken.
Persönliche Hygiene: Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, müssen besonders auf persönliche Sauberkeit achten, einschließlich:
Hygienekleidung:
Transport betrifft Lebensmittelprodukte vor und nach dem Herstellungsprozess. Daher sind Maßnahmen umzusetzen, durch die sichergestellt wird, dass Rohstoffe, Zutaten, Verpackung, Halbfertig- und Fertigprodukte unter Bedingungen transportiert werden, die sie vor Kontamination, Schaden und Verderben schützen. Dazu gehören:
Codex Alimentarius. General principles of food hygiene.
GFSI Global Markets Manufacturing Checklist.
FAO. Codex Alimentarius Food Hygiene Basic Texts. Fourth Edition. FAO, WHO, Rome 2009.
Stier RF. Prerequisite Programs Help Ensure Safety and Meet Auditor Scrutiny. Food Safety Magazine. December 2011/January 2012.
foodsafetymagazine.com/magazine-archive1/december-2011january-2012/prerequisite-programs-help-ensure-safety-and-meet-auditor-scrutiny
Yotty AM, et al. How Food Companies Can Modify Their Existing HACCP Plans into an All-Encompassing Food Safety Plan. Food Safety Magazine, December 2015/ January 2016.