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Ignorieren Sie einen Befall mit Mardern nicht. Marder können erhebliche Schäden anrichten. Während Selbsthilfeprodukte wie Marderfallen bzw. Marderschreck bei geringem Befall bedingt wirksam sein können, ist bei etabliertem oder wiederkehrendem Befall professionelle Hilfe gefragt, um Marder wirklich effektiv zu vertreiben.
Marder fallen unter das Tierschutzgesetz. Sie unterliegen in Deutschland dem Jagdrecht. Für sie gilt eine Jagd- und Schonzeit. Da Marder während der Schonzeit weder gefangen noch getötet werden dürfen, wenden die Rentokil Schädlingsbekämpfer speziell auf Ihr Wohnumfeld abgestimmte Massnahmen gegen Marder an (z.B. mittels Marderabwehrsperren oder giftfreie Repellents = Duft-/ Geschmacksstoffe) und geben Ihnen Tipps und Informationen, wie Sie eine weitere Marderplage vermeiden können.
Rentokil bietet Ihnen einen Bereitschaftsdienst, der sich mit Marderabwehr aber auch anderen Problemen mit Schädlingen in Ihrem Haus befasst. Er ist schnell, effektiv und garantiert Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Haustieren grösstmöglichen Schutz und Sicherheit vor Schädlingen.
Für weitere Informationen oder um einen Termin mit einem unserer kompetenten Fachberater zu arrangieren, rufen Sie uns bitte an: Tel. 0800 728237.
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